Was tun bei einem Todesfall?

Der Tod eines Menschen lässt sich nicht immer auf den ersten Blick feststellen. Deshalb ist ein Notruf unter der Telefonnummer 112, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung, die richtige Vorgehensweise, um lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Beachten Sie, dass der Notruf einige wichtige Informationen enthalten sollte:

  • Wer meldet (Sagen Sie Ihren Namen)
  • Wo ist es passiert (Zu welcher Adresse soll der Arzt kommen)
  • Was ist passiert (Schildern Sie kurz den Vorfall)
  • Wie viele Verletzte (Wie vielen Personen soll geholfen werden)
  • Welche Verletzung (Beschreiben Sie kurz den Zustand der Person)
  • Warten auf Rückfragen der Leitstelle

Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss unverzüglich ein Arzt hinzugezogen werden. Dies sollte möglichst der Hausarzt sein, der Stellvertreter oder der für den Notdienst eingeteilte Bereitschaftsarzt. Tel. 116117 (Siehe Tageszeitung / Köngener Anzeiger, Amtsblätter der jeweiligen Gemeinden).

Ausstellung der Todesbescheinigung

Einer der verständigten Ärzte stellt die Todesbescheinigung aus. Halten Sie dazu bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Hatte der Verstorbene eine meldepflichtige ansteckende Krankheit, so muss dies unbedingt dem Arzt mitgeteilt werden. Er schaltet dann das Gesundheitsamt ein.

Besteht Verdacht auf eine nicht natürliche Todesursache, z.B. Unfall oder Selbstmord, vermerkt der Arzt dies auf dem Totenschein und verständigt die Kriminalpolizei.

Der Verstorbene wird dann unter Umständen von der Polizei beschlagnahmt und obduziert. Angehörige müssen eine solche Obduktion akzeptieren. Der Verstorbene wird erst zur Bestattung freigegeben, wenn die Todesursache feststeht, bzw. alle nötigen Untersuchungen zur Beweissicherung abgeschlossen sind.

Dies kann einige Tage oder Wochen in Anspruch nehmen.

Bei einem Trauerfall im Krankenhaus oder Alten-/Seniorenheim sorgt die jeweilige Einrichtung dafür, dass eine Todesbescheinigung ausgestellt wird.

Danach sollten Sie mit uns, dem Bestattungsdienst Schneck, telefonisch in Verbindung treten. Wir werden mit Ihnen einen Termin vereinbaren um alle wichtigen Angelegenheiten in einem persönlichen Gespräch in aller Ruhe zu besprechen.

Wenn Sie nicht die Möglichkeit besitzen zu uns zu kommen werden wir Sie selbstverständlich abholen und nach dem Beratungsgespräch wieder nach Hause bringen.

Das Gespräch kann auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.

Erledigen der Formalitäten

Alle notwendigen Behördengänge werden von uns erledigt.

Dazu benötigen wir folgende Dokumente:

Familienstammbuch
(vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden sein, sind Einzeldokumente notwendig.

Personalausweis

Heiratsurkunde / Familienbuch
(bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk)
Scheidungsurteil
(mit Rechtskraftvermerk)

Todesbescheinigung (wird, wenn nötig, von uns beim Arzt abgeholt)

Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)

Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben ist)

Grabdokumente 
(Urkunde über Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)

Weiterhin wird benötigt:

Mitgliedskarte der Krankenkasse
(Versicherungskarte / Chipkarte)

Versicherungspolicen
(Lebens-, Unfall- oder Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)

Rentenanpassungsmitteilung 
(letzter aktueller Stand)

Ich glaube,
dass wenn der Tod unsere Augen schließt,
wir in einem Lichte stehen,
von welchem unser
Sonnenlicht nur Schatten ist.

Arthur Schopenhauer