Erklärungen für viele Fragen

Festlegung des Bestattungstermins
In Übereinstimmung mit den Angehörigen wird der Bestattungstermin von Erd- und Feuerbestattungen von uns mit dem zuständigen Pfarramt und der Gemeinde- oder Stadtverwaltung festgelegt.

Auswahl des Sarges
In unserem würdevoll ausgestatteten Ausstellungsraum halten wir für Sie Särge und Überurnen in verschiedenen Ausführungen und Preisklassen bereit. Bei deren Auswahl werden wir Sie persönlich beraten.

Grabkreuze / Grabstelen / Namenstafeln
Wir halten verschiedene Grabkreuze aus Holz und Metall sowie Namenstafeln und Grabstelen vor. Diese werden bis zur Bestattung beschriftet und am Grab aufgestellt.

Leichenschmaus / Trauerkaffee
Es ist eine gute Art dem Verstorbenen nochmals zu gedenken. Die gemeinsame Mahlzeit oder Kaffee wird von allen Beteiligten als hilfreich empfunden. Eine Beschränkung der Teilnehmerzahl ist möglich und sinnvoll. Die Einladung spricht man am Besten persönlich am Rande der Bestattung aus. Dies kann auch ein guter Freund übernehmen. Wenden Sie sich an die örtliche Gastronomie, Vereinsheime oder die Hausmeister der Gemeindehäuser.

Überführungen
Eine Überführung vom Trauerhaus, Krankenhaus, Altenheim, usw. auf den Friedhof, zur Aufbahrungshalle oder zum Krematorium, ist in jedem Fall notwendig. Die Überführung erfolgt in unserem eigenen modernen Bestattungswagen. Auch bei Überführungen im gesamten In- und Ausland können Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Die vielfältigen nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen werden dabei streng beachtet und die technischen Vorbedingungen für den Transport auf dem Land-, Luft- und Seeweg genau eingehalten. Beantragt werden auch die behördlich notwendigen Formulare zur Überführung des Verstorbenen (Leichenpass).

Sterbeurkunden
Erhält man bei dem Standesamt, das für den Ort zuständig ist, in dem sich der Todesfall ereignet hat. Der Sterbefall muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag.

Diese Formalitäten werden von uns übernommen. Da die Sterbeurkunde auch für andere Formalitäten unbedingt gebraucht wird, sollten gleich mehrere Ausfertigungen beantragt werden. Über die genaue Anzahl werden wir Sie gerne beraten.

Wichtig: Todesbescheinigung und Sterbeurkunde sind Voraussetzungen, die eine Bestattung überhaupt erst ermöglichen.

Aufbahrung / Hausaufbahrung
Der Verstorbene wird nach der Überführung und nach der hygienischen Totenversorgung (waschen, ankleiden usw.) von uns in einem Aufbahrungsraum auf dem Friedhof aufgebahrt.

Dem Verstorbenen kann entweder eigene Kleidung (Lieblingskleidung oder ähnliches aus natürlichen Materialien wie Wolle, Baumwolle, Seide o.ä.) oder ein Sterbehemd angezogen werden. Die Garnitur können Sie bei uns zur gewählten Kleidung passend auswählen. Eine Hausaufbahrung ist bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Auch hierbei werden Sie von uns unterstützt.

Sargträger
Auf dem Friedhof in Köngen werden die Sargträger von uns gestellt. Es ist möglich, dass diese Aufgabe durch Freunde oder Vereinskameraden des Verstorbenen übernommen wird. Auf anderen Friedhöfen werden die Sargträger von der jeweiligen Stadt oder anderen Bestattungsunternehmen gestellt.

Abholung des Verstorbenen
Da es in den allermeisten Wohnungen aus Platzgründen nicht möglich ist den Verstorbenen mit dem Sarg durch die Wohnung oder das Treppenhaus zu tragen, erfolgt die Abholung im Hausbereich mit unseren modernen und hygienischen Überführungstragen. Die Abholung sollte innerhalb von 36 Stunden erfolgen.

Kondolenzbuch
Auf Wunsch wird am Eingang der Aussegnungshalle ein Kondolenzbuch ausgelegt. Hierbei dokumentiert sich die Anteilnahme der an der Trauerfeier teilnehmenden Menschen. Gleichzeitig wissen Sie damit auch, bei welchem Personenkreis Sie mit einer persönlichen Karte Ihren Dank über die erwiesene Anteilnahme ausdrücken können. Der Erinnerungswert einer Kondolenzliste sollte ebenfalls bedacht werden.

Musikalische Umrahmung
Diese prägt eine Trauerfeier in besonderem Maße. In der Friedhofskapelle in Köngen ist eine Orgel vorhanden. Der Orgelspieler wird von der jeweiligen Kirche gestellt. Bei der Auswahl der Lieder sind Ihnen die jeweiligen Pfarrer oder Trauerredner behilflich.

Bei nicht kirchlichen Bestattungen sind wir gerne bereit einen Orgelspieler zu vermitteln. Außerdem haben wir Kontakte zu verschiedenen Künstlern z.B. ein Posaunenquartett, einem Sänger/Sängerin, ein Streichquartett, einen Solotrompeter o. ä.. Zum Abspielen von CDs können wir eine Stereoanlage oder andere technischen Hilfsmittel zur Verfügung stellen.

Blumen und Kränze
Bei der Bestellung Ihrer persönlichen Blumen, Kränze und Auswahl der Schleifentexte, für den Verstorbenen, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die Anlieferung der Trauerspenden auf den Friedhof in Köngen wird von uns überwacht und die jeweiligen Trauerspenden in die Aussegnungshalle oder an das Grab verbracht.
Die Kondolenzkarten werden von uns gesammelt und mit einem Stempel versehen (z.B. Kranz, Strauß, Gesteck usw.). Diese können nach der Beerdigung abgeholt werden.

Kranzniederlegungen
Kranzniederlegungen und Worte des ehrenden Gedenkens von Firmen oder Vereinen werden in der Aussegnungshalle durchgeführt. Die jeweiligen Redner sollten sich bitte vor Beginn der Trauerfeierlichkeit bei uns, dem Pfarrer oder dem Trauerredner wegen der Festlegung der Reihenfolge melden. Die Redner werden dann aufgerufen.

Bild des Verstorbenen / Tonbildshow
Soll bei der Bestattung ein Bild des Verstorbenen aufgestellt werden können wir von Ihnen ausgesuchte Bilder bearbeiten, vergrößern und einrahmen. Soll eine (Ton-) Bildshow gezeigt werden können wir Sie selbstverständlich auch hierbei unterstützen und das nötige Equipment zur Verfügung stellen.

Todesanzeige
Wer Verwandten, Freunden und Bekannten den Tod eines nahen Angehörigen mitteilen will, erreicht dies am besten durch eine Anzeige in der regionalen Tageszeitung oder in den Amtsblätter der jeweiligen Gemeinden z.B. der Köngener Anzeiger (erscheint immer donnerstags).
Bei der Formulierung und Veröffentlichung der Todesanzeige in allen Zeitungen sind wir Ihnen gerne behilflich.
Wir halten eine große Auswahl an Mustern und Ausführungen von Texten und Symbolen für Sie bereit.

Trauerdrucksachen
Die individuelle Art, Mitmenschen vom Tod des Angehörigen zu unterrichten, ist die Mitteilung durch Trauerdrucksachen.

Über den inneren Kreis der Angehörigen hinaus werden gezielt Freunde, Arbeitskollegen, Nachbarn, Institutionen, die Kirche, Vereine, das Krankenhaus, das Altenheim, Parteien usw. angesprochen – eben alle, zu denen der Verstorbene eine besondere Beziehung hatte.

Sämtliche Drucksachen werden von uns professionell gestaltet und in kürzester Zeit gedruckt d.h. Sie erhalten Ihre Karten nach wenigen Stunden nachdem Sie den Korrekturabzug freigegeben haben.

Auch hier halten wir eine große Auswahl an Mustern und Ausführungen von Karten, Texten und Symbolen für Sie bereit.

Die passenden Umschläge können Sie sofort mitnehmen.

Weiterhin haben wir ständig Briefmarken vorrätig. Benötigen Sie Einladungen zum Trauermahl sprechen Sie mit uns; wir werden Sie beraten.

Dekoration
Auf dem Friedhof in Köngen wird die Dekoration im Aufbahrungsraum, in der Aussegnungshalle und am Grab mit eigenen Dekorationspflanzen und -zubehör von uns erledigt. Auf anderen Friedhöfen wird dies von uns an einen ortsansässigen Gärtner in Auftrag gegeben.

Den Verstorbenen noch einmal sehen
In den eigenst dafür eingerichteten Aufbahrungsräumen können Sie Ihren Angehörigen bei einer offenen Aufbahrung noch einmal sehen und in aller Ruhe Abschied nehmen.

Dieser bewusste Abschied kann für viele eine Hilfe sein den Tod „begreifbar“ zu machen. Auf dem Friedhof Köngen bekommen Sie von uns einen Schlüssel ausgehändigt, so dass Sie den Verstorbenen jederzeit besuchen und in aller Ruhe Abschied nehmen können.
Auf anderen Friedhöfen gelten abweichende Regelungen.

Trauerkleidung
Die Kleiderordnung wird heute nicht mehr so streng genommen wie früher. Dennoch ist dunkle oder schwarze Kleidung für Hinterbliebene und Trauergäste noch weitgehend üblich und sinnvoll. Kinder sollten keine Trauerkleidung tragen.

Häufig widersetzen sich Jugendliche dem „alten Zopf“ schwarzer Kleidung und wollen ihre geliebte Jeans auch zur Beerdigung anziehen. Dies ist keine Missachtung dem Toten gegenüber, sondern Ausdruck ihrer „eigenen“ Trauer, die sie glauben, nicht zeigen zu müssen. Man sollte hier keinen Zwang ausüben, sondern gewähren lassen. Ihre Trauer ist nicht weniger echt als die der Erwachsenen.

Während dunkle Kleidung zur Trauerfeier üblich ist, hängt es sehr von den persönlichen Empfindungen ab, ob und wie lange über den Tag der Beerdigung hinaus dunkle Garderobe getragen wird. Man trägt dann eine Kleidung, die der eigenen Stimmung entspricht, ohne sich einer bestimmten Konvention verpflichtet zu fühlen. Wie lange Trauerkleidung getragen wird, bestimmt der Einzelne selbst.

Die Bestattung
Die Angehörigen treffen ca. eine halbe bis dreiviertel Stunde vor Beginn der Beerdigung oder Trauerfeier auf dem Friedhof ein. Bei einer offenen Aufbahrung halten sich die Angehörigen im oder in der Nähe des Aufbahrungsraumes auf. Die Angehörigen werden 5 Minuten vor Beginn der Trauerfeierlichkeit von uns in die Aussegnungshalle geführt. Dort sind genügend Plätze reserviert.

Findet keine Aufbahrung statt, steht der Sarg oder die Urne in der Aussegnungshalle. Die Angehörigen können dann dort vor Beginn der Trauerfeierlichkeit am geschlossenen Sarg noch einmal Abschied nehmen.

Nach der Trauerrede erheben sich alle, lassen Sarg oder Urne an sich vorüberziehen und folgen in der Sitzreihenfolge (die Angehörigen haben immer Vortritt).

Am Grab stehen die nächsten Angehörigen ganz vorne. Nach den letzten Worten des Redners werden Sie von uns aufgefordert an das Grab zu treten und sich mit einem letzten Blumengruß zu verabschieden, danach folgen die anderen Trauergäste.

Bei einer Trauerfeier zur Feuerbestattung auf dem Friedhof Köngen verbleibt der Sarg in der Aussegnungshalle. Die Angehörigen haben auch hier nochmals die Gelegenheit sich am Sarg zu verabschieden, danach folgen die anderen Trauergäste. Der Sarg wird erst in den Bestattungskraftwagen umgeladen, wenn alle die Aussegnungshalle verlassen haben. Auf anderen Friedhöfen kann eine abweichende Regelung getroffen sein.