Bestattungs­vorsorge

Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich rechtzeitig um die letzten Dinge nach dem eigenen Tod zu kümmern.

Sei es, weil die Kinder oder Verwandten zu weit entfernt wohnen, oder aber weil Alleinstehende sicher gehen wollen, dass alles so geregelt wird, wie Sie es sich vorstellen.

Oft besteht auch der Wunsch, Angehörige von den Entscheidungen anlässlich eines Sterbefalls zu befreien. Beim Abschied von einem lieben Menschen, beim Verlust eines Angehörigen oder Freundes brechen viele Fragen auf und es sind viele Formalitäten zu erledigen.

Die Begegnung mit dem Tod lässt keinen Menschen unberührt.

Aus diesem Grunde handeln Sie verantwortungsvoll und leisten Ihren Angehörigen eine wertvolle Hilfe, wenn Sie alle Entscheidungen im Voraus getroffen haben.

Viele Menschen kostet dieser Schritt Überwindung. Wir wissen aber auch von vielen, dass gerade dieser Schritt anschließend besser und beruhigter leben lässt und manche Sorge beseitigt wurde.

Schließen Sie deshalb mit uns einen Bestattungsvorsorgevertrag ab.
Dieser Vertrag ist selbstverständlich kostenlos.

Niemand ist fort, den man liebt. 
Liebe ist ewige Gegenwart.

Stefan Zweig

Bestattungs­­vorsorge­­vertrag

Sprechen Sie mit uns. Der Bestattungsdienst Schneck berät Sie sach- und fachgerecht in allen Dingen, die bereits vorab geklärt werden können.

Sie haben dabei die absolute Sicherheit, dass die von Ihnen festgelegten Dinge im Sterbefall wunschgemäß ausgeführt werden. Wir werden dabei alle notwendigen Schritte, sowie die vereinbarten Dinge in die Wege leiten. Dieses Gespräch ist selbstverständlich streng vertraulich!

Bestattungs­­vorsorge­­versicherung

Bei einer Bestattung geht es um hohe Geldausgaben. Durch den Wegfall des Sterbegeldes ist es in vielen Fällen nützlich, eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung abzuschließen oder ein Sperrkonto einzurichten.

Eine solche Versicherung oder ein Sperrkonto bieten Ihnen die Sicherheit, dass alle Kosten, die bei der Bestattung anfallen abgedeckt sind.

Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsunternehmen oder Ihrer Hausbank. Bitte vergleichen Sie mehrere Angebote miteinander.

Was muss vorbereitet werden?

Alle wichtigen Dokumente müssen an einem sicheren aber erreichbaren Ort, den ein Verwandter, Bekannter oder Freund kennt, bereitgehalten werden.

  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Familienstammbuch (vollständig geführt)
  • Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
  • Sterbeurkunde (bei Verwitweten)
  • Rentenanpassungsmitteilung
  • Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbeversicherung, Zusatzversicherungen)
  • Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht an einem vorhandenem Familien- oder Wahlgrab.)
  • Bestattungsvorsorgevertrag

Was passiert mit meinem Nachlass?
Möglichkeiten dies zu regeln:

  • Errichten eines handschriftlichen Testamentes
  • Errichten eines notariellen Testamentes
  • Errichten eines Erbvertrages

Lassen Sie sich von einem Notar beraten.

Wer soll das Grab nachher pflegen?
Errichtung eines Grabpflegevertrages

  • bei einem Gärtner
  • beim Friedhofsgärtnereiverband (besser weil konkurssicher)

Aussuchen oder festlegen der Grabsteinart

Anlegen eines Adressenregisters von Verwandten, Bekannten und Freunden, die über den Tod unterrichtet werden sollen.

Hinterlegung des Vorsorgevertrages bei mind. 2 Verwandten oder Bekannten evtl. Pfarramt, die über den Tod informiert werden.

Regelung des digitalen Nachlasses. Anmeldedaten und Passwörter gesammelt erfassen. Was soll mit den Accounts passieren?

„Man lebt zweimal:

Das erste Mal in Wirklichkeit.

Das zweite Mal in Erinnerung.“

Honoré de Balzac

Was muss geklärt werden?

  • Wo soll die Bestattung stattfinden?
  • Welche Bestattungsart?
    • Erdbestattung
    • Feuerbestattung
    • Seebestattung
    • Anonyme Bestattung
    • alternative Bestattungsformen
  • Was für eine Grabstelle?
    • Reihengrab
    • Wahlgrab doppeltief / doppelbreit
    • Urnengrab
    • Anonyme Grabstelle / Rasengrab
  • Welcher Pfarrer, Geistliche oder Freidenker soll an der Beisetzung teilnehmen?
  • Welche Kleidung soll getragen werden?
  • Soll evtl. vorhandener Schmuck abgenommen werden?
  • Soll der Sarg an der Beerdigung im Aufbahrungsraum geöffnet bleiben?
  • Welcher Sarg, welche Deckengarnitur soll verwendet werden?
  • Wie soll die Dekoration gestaltet werden?
  • Welche Blumen sollen bei der Dekoration verwendet werden?
  • Welche Lieder sollen an der Beerdigung gespielt / gesungen werden?
  • Sollen Bläser, ein Sänger, ein Chor oder ein Musikstück evtl. CD die Trauerfeier umrahmen?
  • Größe der Todesanzeige?
  • In welcher Zeitung soll die Todesanzeige veröffentlicht werden?
  • Sollen Trauerkarten verschickt werden?
  • Soll es nach der Beerdigung einen Imbiss oder Kaffee geben?

Pflanzfertiges Herrichten Ihres Grabes
Nach einigen Tagen oder Wochen sind die Trauerspenden auf den Gräber verwelkt und kaputt. Außerdem kommt es bei starken Regenfällen zu Setzungen an der neuen Grabstätte.

Auch in diesem Fall sind wir auf dem Friedhof in Köngen der richtige Ansprechpartner. Auf Wunsch werden die verwelkten Trauerspenden abgeräumt und das Grab mit einem Gemisch aus Humus, Sand und Kompost aufgefüllt. Die vorhandenen Schalen werden wieder auf das Grab gestellt.

Bitte teilen Sie uns mit ob und wann wir die neue Grabstätte herrichten sollen.

Auf anderen Friedhöfen wenden Sie sich an einen ortsansässigen Friedhofsgärtner.

Grabsteine
Bevor bei einem Erdbestattungsgrab ein Grabmal gesetzt werden kann, sollte ca. ein Jahr gewartet werden. Für diesen Zeitraum fertigen wir auf Wunsch spezielle Grabkreuze und Grabstelen mit den persönlichen Daten des Verstorbenen für Sie an.

Wegen der Ausführung des Grabmales sprechen Sie am Besten mit einem Steinmetzbetrieb oder der jeweiligen Friedhofverwaltung. In den jeweiligen Friedhofssatzungen ist geregelt ob es bestimmte Vorschriften über Material, Gestaltung, Mindeststärken o.ä. gibt.
Jedes Grabmal muss von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Bitte achten Sie bei der Auswahl Ihres Steins auf einen zertifizierten Lieferant. Sprechen Sie hierzu gerne mit dem Steinmetz Ihres Vertrauens.

Die Kontrolle der Grabsteine auf Standsicherheit erfolgt einmal jährlich durch die jeweilige Friedhofsverwaltung kostenlos. Deshalb ist es nicht erforderlich dafür einen zusätzlichen Vertrag über die gesamte Laufzeit abzuschließen.