Hinweise zum Corona-Virus

Stand 22.3.2020

In den letzten Tagen erreichen uns viele Fragen zum Thema Corona-Virus und den Umgang mit diesem komplexen Thema in der emotionalen Ausnahmesituation eines Trauerfalls.

Für den grundsätzlichen Ablauf einer Bestattung ändert sich zunächst einmal nichts – weiterhin können wir als Bestatter im Todesfall, nachdem die Todesbescheinigung ausgestellt wurde, die Überführung durchführen und anschließend beim Standesamt die Sterbeurkunden beantragen.

Aufgrund der momentanen Unsicherheiten bezüglich des Coronavirus bieten wir Ihnen gerne an, im Falle eines Trauerfalls alles Notwendige mit uns am Telefon (07024/84477) zu klären.

Natürlich können Sie auch weiterhin ein persönliches Gespräch bei uns führen. In diesem Fall bitten wir Sie darum, dass höchstens zwei entscheidungsberechtigte Personen kommen. So versuchen wir, für alle Beteiligten die Anzahl der sozialen Kontakte zu verringern und damit die Übertragungsrate des Coronavirus zu minimieren. Bitte klären Sie die wichtigsten Punkte gemeinsam im Vorfeld ab, hierzu steht Ihnen auch unsere neue Broschüre zu Verfügung. Falls Sie noch keine haben, lassen wir Ihnen diese gerne zukommen. Auch werden Trauergespräche mit den Pfarrern nur telefonisch geführt. Hierzu ist es ratsam einen tabellarischen Lebenslauf des Verstorbenen anzufertigen.

Bezüglich der Trauerfeier gibt es aktuell bundesweit Einschränkungen. In den vergangenen Tagen haben immer mehr Kommunen Beisetzungen mit Trauerfeier untersagt und ihre Trauerhallen geschlossen, in Köngen ist die Erdbestattung oder Urnenbeisetzung am Grab im aller engsten Familienkreis zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich.

Bei Feuerbestattungen kann es sinnvoll sein, die Urnentrauerfeier in einem größeren Rahmen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden zu lassen. Auch können Gedenkfeiern in der Friedhofskapelle mit anschließendem Besuch der Grabstätte zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

In Köngen muss auf eine Abschiednahme am Sarg ebenfalls verzichtet werden, bis weitere Details vom Robert-Koch-Institut und dem Bundesgesundheitsministerium bekannt gegeben werden.

Da ständig neue Regelungen in Kraft treten, werden wir immer die aktuelle Lage vor Ort prüfen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Familie Schneck