Corona-Update vom 01.12.2020

Aufgrund der momentanen Situation bezüglich des Coronavirus bieten wir Ihnen gerne an, im Trauerfall alles Notwendige mit uns am Telefon (07024/84477) zu klären.

Natürlich können Sie auch weiterhin ein persönliches Gespräch bei uns führen. In diesem Fall bitten wir Sie darum, dass höchstens zwei entscheidungsberechtigte Personen zum Trauergespräch kommen.

Laut Verordnung der Landesregierung

über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und Bestattungen vom 3. Juni 2020 in der Fassung ab 2. November 2020, §1 und § 2 dürfen bei Erd- und Urnenbestattungen in der Aussegnungshalle in Köngen maximal fünfzig (50) Personen teilnehmen. Findet die Trauerfeierlichkeit nur im Freien statt, dürfen maximal hundert (100) Personen teilnehmen (incl. Pfarrer/Trauerredner).
Bestatter und weitere Helfer sind nicht anzurechnen, wenn sie mit der Trauergemeinde nicht in Kontakt stehen.

Es müssen alle beteiligten Personen das Zutritts- und Teilnahmeverbot sowie die Maßnahmen zum Infektionsschutz, insbesondere einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person, einhalten. Ausnahmen vom Mindestabstand sind nur bei hilfebedürftigen Personen zulässig.

Es müssen Mund-Nasen Schutz Masken getragen werden.

Der Bestattungspflichtige ist für die Einhaltung der Verordnung verantwortlich vor allem, dass die vorgegebene Anzahl an Personen nicht überschritten wird.

Außerdem muss er eine Teilnehmerliste führen. Auf dieser Liste müssen die Kontaktadressen inklusive Telefonnummern der Teilnehmenden festgehalten werden.

Die Liste muss vom Bestattungspflichtigen mindestens 28 Tage aufbewahrt werden.
(Vorgedruckte Teilnehmerlisten werden wir Ihnen zur Verfügung stellen.)