Corona-Update vom 01.07.2020

Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen

Laut Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und Bestattungen vom 1. Juli 2020, §1 dürfen bei Erd- und Urnenbestattungen in der Aussegnungshalle in Köngen maximal fünfzig (50) Personen teilnehmen (incl. Pfarrer/Trauerredner).

Im Außenbereich gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl.

Bestatter und weitere Helfer sind nicht anzurechnen, wenn sie mit der Trauergemeinde nicht in Kontakt stehen. Es müssen alle beteiligten Personen die Maßnahmen zum Infektionsschutz, insbesondere einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person, einhalten. Ausnahmen vom Mindestabstand sind nur bei hilfebedürftigen Personen zulässig. Das Tragen von Mund-Nasen Schutz Masken wird empfohlen.